Aktuelles

19.03.2020

Sonderbeschluss zum Eintrag von Hengsten ins Hengstbuch I

Liebe Züchterinnen und Züchter,

aufgrund der abgesagten Hengstleistungsprüfungen infolge der Coronavirus-Epidemie soll die vorläufige Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I im Jahr 2020 auch ohne die Nachweise der notwendigen Hengstleistungsprüfungen möglich sein.
Diese Regelung wurde am 18.03.2020 auf FN-Ebene mit allen deutschen Zuchtverbänden vereinbart.

Dieser Beschluss sieht folgende Regelungen vor:

-Vorläufige Eintragung von dreijährigen gekörten Hengsten ohne 14Tagetest in das Hengstbuch I.
Dies betrifft unsere Junghengste Bon Joker, Clas Winningmood, For Planet, Milton, Star Quidam und Vitali.

- Vorläufige Eintragung von vierjährigen gekörten Hengsten mit 14Tagetest ohne Sporttest I in das Hengstbuch I.
Dies betrifft unseren 4-jährigen Dimaggio-Sohn Dimaggio Black.

- Vorläufige Eintragung von fünfjährigen gekörten Hengsten mit 14Tagetest und Sporttest I ohne Sporttest II in das Hengstbuch I.
Dies betrifft unsere 5-jährigen Hengste Come to Alice und Mykonos.

Wir denken es ist eine gute Regelung der FN sowie der Verbände um hiermit der aktuellen Lage gerecht werden zu können und wünschen Ihnen allen weitestgehend unbeschadet aus dieser Situation herauszukommen.

Der meist formulierteste Wunsch ist dennoch derzeit:

Bleiben Sie gesund!!!

 

https://pferd-und-sport.de/aktuelles-aus-der-welt/artikel/sonderbeschluss-zum-eintrag-von-hengsten-ins-hengstbuch-i